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Not- und Sicherheitsbeleuchtung. Licht, wenn der Strom ausfällt.

Fällt der Strom aus, muss jeder sicher aus dem Gebäude finden. Dafür sorgt die Sicherheitsbeleuchtung: Sie leuchtet Fluchtwege aus, zeigt mit Rettungszeichen den Weg zum Ausgang und schaltet sich ohne Zutun ein, sobald die allgemeine Beleuchtung ausfällt.

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(KI-generiert)
  • ElektrotechnikPlanung, Montage, Material
  • 15+ Jahre Erfahrung1.500+ Projekte
  • HerstellerunabhängigerSystempartner
  • Wels, Ried im Innkreis, Salzburgdrei Standorte, Salzburg im Aufbau

Wir planen die Anlage für Betriebe und Hallen, Büros und Shops, Hotels und Gastronomie, Schulen, Kindergärten und Gemeindegebäude. Von der Planung über die Montage bis zur wiederkehrenden Prüfung bekommen Sie alles aus einer Hand.

Wer eine Sicherheitsbeleuchtung braucht

Pflicht ist sie überall dort, wo Menschen arbeiten oder sich viele Personen aufhalten und bei einem Stromausfall nicht gefahrlos ins Freie kämen. Die Vorgaben kommen aus dem Arbeitnehmerschutz, aus dem Baurecht der Länder und aus den Auflagen im Bescheid der Behörde. Welche davon für Ihr Gebäude gelten, klären wir zu Beginn der Planung.

  • Arbeitsstätten, Produktions- und Lagerhallen
  • Büros, Shops und Verkaufsräume
  • Hotels, Pensionen und Gastronomie
  • Schulen, Kindergärten und Gemeindegebäude
  • Veranstaltungsräume, Sporthallen und Vereinsheime
  • Tiefgaragen und Stiegenhäuser in Wohnanlagen

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung

Notbeleuchtung ist der Oberbegriff. Dazu gehört die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege und für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung, etwa an laufenden Maschinen, und die Antipanikbeleuchtung für große Räume. Eine Ersatzbeleuchtung, mit der der Betrieb weiterlaufen kann, ist davon getrennt zu sehen.

In Österreich ist außerdem die Fluchtweg-Orientierungsbeleuchtung nach TRVB E 102 verbreitet. Sie ist einfacher aufgebaut und genügt dort, wo die Behörde sie zulässt. Welche Art Ihr Gebäude braucht, steht oft im Bau- oder Betriebsanlagenbescheid. Fehlt dort eine Angabe, stimmen wir es mit Ihnen und der Behörde ab.

Einzelbatterie oder Zentralbatterie

Bei Einzelbatterieleuchten hat jede Leuchte ihren eigenen Akku. Das ist für kleinere Gebäude mit wenigen Leuchten meist die einfachste Lösung, braucht aber mehr Aufwand bei der Prüfung, weil jede Leuchte einzeln kontrolliert und ihr Akku nach einigen Jahren getauscht wird.

Bei einer Zentralbatterieanlage hängen alle Leuchten an einer gemeinsamen Batterie in einem eigenen Raum. Sie lohnt sich bei vielen Leuchten, in Hallen und in größeren Gebäuden: Geprüft und gewartet wird an einer Stelle, und die Anlage meldet Fehler selbst. Dazwischen gibt es Gruppenbatteriesysteme für mittlere Gebäude. Wir rechnen beide Varianten für Ihr Gebäude durch, auch über die Jahre des Betriebs.

Was zur Planung gehört

  • Begehung und Bestandsaufnahme der Fluchtwege, Ausgänge und Gefahrenstellen
  • Abstimmung mit Bescheid, Brandschutzbeauftragtem und Behörde
  • Lichtberechnung für Fluchtwege und Antipanikbereiche nach EN 1838
  • Platzierung der Rettungszeichenleuchten mit Erkennungsweiten
  • Wahl des Systems: Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralbatterie
  • Leitungsführung mit dem nötigen Funktionserhalt bei Zentralbatterieanlagen
  • Prüfkonzept und Prüfbuch für den späteren Betrieb

Bestehende Anlage erneuern

Viele bestehende Anlagen arbeiten noch mit Leuchtstofflampen und alten Akkus. Wird die allgemeine Beleuchtung auf LED umgestellt, ist das der richtige Zeitpunkt, auch die Notbeleuchtung zu erneuern. Mehr dazu unter LED-Umrüstung und Hallen- und Industriebeleuchtung.

Wir prüfen zuerst, was die bestehende Anlage noch leistet, ob sie zu den aktuellen Fluchtwegen passt und ob Prüfbuch und Unterlagen vollständig sind. Danach entscheiden Sie, ob ein Tausch einzelner Leuchten reicht oder eine neue Anlage sinnvoller ist.

  • PlanungAuslegung nach Ihrem Bedarf
  • MontageVom Elektrotechnikbetrieb
  • MaterialAb Lager, abholen oder liefern lassen
  • Anmeldung & DokuNetzbetreiber, Messprotokoll, Übergabe

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Häufige Fragen

Häufige Fragen. Kurz und klar.

Wie oft muss eine Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Regelmäßig: kurze Funktionstests in kurzen Abständen und mindestens einmal im Jahr ein Test über die volle Betriebsdauer. Die Ergebnisse kommen ins Prüfbuch. Welche Intervalle für Ihr Gebäude gelten, steht in Norm und Bescheid. Wir übernehmen die Prüfung auf Wunsch laufend.

Reicht eine Leuchte mit Akku über der Tür?

Manchmal, in sehr kleinen Gebäuden. Meist braucht es zusätzlich Leuchten entlang des Fluchtwegs, an Richtungswechseln, Stiegen und bei Feuerlöschern. Das zeigt die Planung.

Was kostet eine Sicherheitsbeleuchtung?

Das hängt von Gebäudegröße, Zahl der Leuchten und System ab. Einen Preis nennen wir nach der Begehung, schriftlich und mit allen Positionen.