Energiegemeinschaften. Strom gemeinsam nutzen.
In einer Energiegemeinschaft teilen Nachbarn, Betriebe und Gemeinden den Strom, den sie selbst erzeugen. Wir kümmern uns um die Technik dahinter: Erzeugungsanlagen, Speicher, Zähler und die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

- ElektrotechnikPlanung, Montage, Material
- 15+ Jahre Erfahrung1.500+ Projekte
- HerstellerunabhängigerSystempartner
- Wels, Ried im Innkreis, Salzburgdrei Standorte, Salzburg im Aufbau
Rechtlich ist die Energiegemeinschaft in Österreich klar geregelt. Der Strom fließt weiter über das öffentliche Netz, gezählt und zugeordnet wird er über Smart Meter in Viertelstundenwerten. Wir bauen die Anlagen, die eine Gemeinschaft dafür braucht.
Was wir beitragen
- Planung und Bau der Photovoltaikanlagen der Gemeinschaft
- Speicher, wo er für die Gemeinschaft sinnvoll ist
- Klärung der technischen Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber
- Beratung, welche Anlagen und Verbraucher sich gut ergänzen
- Umbau des Zählerplatzes, wo er für den Anschluss nötig ist
- Anmeldung der Erzeugungsanlage und Netzzugang beim Netzbetreiber
- Erweiterung bestehender Anlagen für neue Mitglieder
Wie funktioniert eine Energiegemeinschaft?
Die Mitglieder erzeugen und verbrauchen Strom gemeinsam, ohne eigene Leitung zwischen den Häusern. Der Strom läuft über das bestehende Netz des Netzbetreibers. Der misst an jedem Zählpunkt in Viertelstunden, wie viel eingespeist und wie viel verbraucht wird, und ordnet den gleichzeitig erzeugten Strom den Mitgliedern zu.
Was in derselben Viertelstunde nicht in der Gemeinschaft verbraucht wird, geht wie bisher als Überschuss an einen Stromlieferanten. Was die Gemeinschaft nicht decken kann, liefert weiter Ihr normaler Stromlieferant. Deshalb zählt die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch mehr als die reine Größe der Anlage.
Was haben die Mitglieder davon?
Den Preis für den geteilten Strom legt die Gemeinschaft selbst fest. Erzeuger bekommen für ihren Überschuss oft mehr als beim Stromlieferanten, Abnehmer zahlen oft weniger als ihren normalen Tarif. Bei lokalen und regionalen Gemeinschaften kommen ermäßigte Netzentgelte für den geteilten Strom dazu.
Wie viel das im Einzelfall ausmacht, hängt davon ab, wie gut Erzeugung und Verbrauch zusammenpassen. Eine Gemeinschaft, in der tagsüber kaum jemand Strom braucht, teilt wenig. Deshalb planen wir die Technik vom Verbrauch der Mitglieder her und nicht von der größtmöglichen Anlage. Dazu kommt ein Vorteil, der sich nicht in Euro rechnet: Der Strom vom Dach der Schule oder des Nachbarhofs bleibt im Ort.
Lokal, regional oder bundesweit: die Formen
Welche Form passt, hängt davon ab, wo die Mitglieder am Netz hängen, nicht davon, wie weit sie voneinander entfernt wohnen. Zwei Nachbarn auf gegenüberliegenden Straßenseiten können an verschiedenen Trafostationen hängen. Das klären wir mit dem Netzbetreiber, bevor jemand plant.
- Lokale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Die Mitglieder hängen am selben Teil des Niederspannungsnetzes, also hinter derselben Trafostation. Hier fällt die Ermäßigung bei den Netzentgelten am größten aus.
- Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft: Sie reicht über die Mittelspannung bis zum gemeinsamen Umspannwerk. Die Ermäßigung bei den Netzentgelten ist geringer.
- Bürgerenergiegemeinschaft: Sie kann über das Gebiet mehrerer Netzbetreiber hinweg bestehen und darf auch Strom teilen, der nicht erneuerbar erzeugt wird. Eine Ermäßigung bei den Netzentgelten gibt es dafür nicht.
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage: eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrparteienhaus, deren Strom die Parteien im selben Gebäude nutzen.
Was es technisch braucht
Zusätzliche Geräte für das Teilen selbst braucht es nicht, die Zuordnung übernimmt der Netzbetreiber. Woran es in der Praxis oft hakt, ist der Zählerplatz: Bei älteren Zählerkästen ist ein Umbau der erste Schritt, bevor eine Anlage überhaupt angeschlossen werden darf. Wir prüfen Zählerplatz und Hausanschluss schon in der Planung. Module, Speicher und Zählerplatzmaterial gibt es auch zum Abholen oder mit Lieferung, siehe Material für Energiegemeinschaften. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Einen Smart Meter mit Viertelstundenmessung bei jedem Mitglied
- Die Freigabe der Viertelstundendaten im Kundenportal des Netzbetreibers
- Mindestens eine Erzeugungsanlage, meist Photovoltaik, mit eigenem Zählpunkt für die Einspeisung
- Netzzugang für die Leistung, die eingespeist werden soll
- Einen Zählerplatz, der dem aktuellen Stand der Technik entspricht
So entsteht die Technik für Ihre Gemeinschaft
- Schritt 01Netzebene klärenWir fragen beim Netzbetreiber an, welche künftigen Mitglieder an derselben Trafostation oder demselben Umspannwerk hängen
- Schritt 02Erzeugung planenDächer und Flächen bewerten, die Anlage nach dem Verbrauch der Gemeinschaft auslegen statt nur nach einem Haus, mehr unter Photovoltaik planen
- Schritt 03Netzzugang und AnmeldungEinspeiseleistung beantragen und Zählpunkte anlegen lassen, während die Gemeinschaft parallel Gründung und Verträge erledigt
- Schritt 04Montage und InbetriebnahmeAnlage, bei Bedarf Speicher und Zählerplatz, Übergabe mit Dokumentation, Ablauf unter Montage für Energiegemeinschaften
- Schritt 05ErweiternNeue Mitglieder oder weitere Anlagen lassen sich später anschließen
Anlagen für mehrere Verbraucher auslegen
Für ein Einfamilienhaus wird eine Anlage oft auf den eigenen Verbrauch ausgelegt. Für eine Gemeinschaft zählt, wer tagsüber Strom braucht. Schule, Bauhof, Kläranlage, Handwerksbetriebe und Höfe mit Kühlung oder Melktechnik nehmen den Mittagsstrom ab, Haushalte brauchen ihn eher morgens und abends.
Wir sehen uns die Lastprofile der künftigen Mitglieder an, soweit sie vorliegen, und planen Ausrichtung und Größe so, dass möglichst viel Strom in der Gemeinschaft bleibt. Dächer mit Ost-West-Ausrichtung liefern länger über den Tag verteilt. Ladepunkte für Dienstfahrzeuge können Überschüsse gezielt aufnehmen, siehe Ladeinfrastruktur. Die Anlagentechnik selbst erklären wir unter Photovoltaik.
Lohnt sich ein Speicher in der Gemeinschaft?
Ein Speicher verschiebt Mittagsstrom in den Abend. Für die Gemeinschaft zählt er aber nur, wenn er richtig eingebunden und gemessen ist. Bei kleinen Gemeinschaften ist ein Batteriespeicher direkt beim Erzeuger oft die einfachere Lösung. Bei Gemeinden mit mehreren Anlagen kann ein größerer, zentraler Speicher sinnvoll sein, siehe Batteriegroßspeicher. Wir rechnen beide Varianten gegen den Verbrauch der Mitglieder, bevor jemand investiert.
Für wen
Für Gemeinden, die die Dächer von Schule, Bauhof und Feuerwehr nutzen und den Strom im Ort halten wollen. Für Betriebe mit großen Dachflächen und Nachbarn, die Strom brauchen. Und für Privatpersonen, die mit ihrer Anlage mehr anfangen wollen, als den Überschuss einzuspeisen.
Landwirtschaftliche Betriebe haben oft große Stall- und Hallendächer, deren Strom der Hof allein nicht braucht, und können ihn an Nachbarn im Ort weitergeben. Wohnanlagen nutzen eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage auf dem eigenen Dach, damit der Strom den Parteien im Haus zugutekommt.
Energiegemeinschaften und Netzbetreiber
Je nach Ort sind unterschiedliche Netzbetreiber zuständig, etwa Netz Oberösterreich, LINZ NETZ im Raum Linz oder eww Netz in Wels. Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft bleibt im Gebiet eines Netzbetreibers. Wer über diese Grenze hinweg teilen will, braucht eine Bürgerenergiegemeinschaft. Die Abläufe der Netzbetreiber kennen wir aus vielen Photovoltaik-Anmeldungen.
Was wir nicht übernehmen
Die Gründung der Gemeinschaft als Verein oder Genossenschaft, die Verträge zwischen den Mitgliedern und die Abrechnung liegen bei der Gemeinschaft selbst oder bei spezialisierten Dienstleistern. Wir sind der technische Partner, für Anlagen, Speicher und Netzanschluss. Kostenlos informiert die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften über Gründung, Rechtsform und Abrechnung. Welche Förderungen gelten, erfahren Sie bei den zuständigen Förderstellen.
- PlanungAuslegung nach Ihrem Bedarf
- MontageVom Elektrotechnikbetrieb
- MaterialAb Lager, abholen oder liefern lassen
- Anmeldung & DokuNetzbetreiber, Messprotokoll, Übergabe
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Häufige Fragen
Häufige Fragen. Kurz und klar.
Brauche ich für eine Energiegemeinschaft eine eigene Photovoltaikanlage?
Nein. Mitglieder können auch nur Strom beziehen. Mindestens ein Mitglied muss aber erzeugen, meist mit einer Photovoltaikanlage.
Muss ich im selben Ort wohnen?
Das hängt davon ab, wie die Gemeinschaft angelegt ist: lokal oder regional, über welchen Teil des Netzes. Die technischen Grenzen klären wir mit dem Netzbetreiber.
Brauche ich einen Smart Meter?
Ja, mit Viertelstundenwerten und freigegebener Datenübertragung. In den meisten Haushalten ist er schon eingebaut. Die Umstellung auf Viertelstundenwerte beantragen Sie beim Netzbetreiber, meist über dessen Kundenportal.
Kann ich in mehreren Energiegemeinschaften gleichzeitig Mitglied sein?
Ja, die Teilnahme an mehreren Gemeinschaften ist möglich. Wie der Strom zwischen ihnen aufgeteilt wird, legen die Gemeinschaften mit dem Netzbetreiber fest. Die Einzelheiten erklärt die Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
Können Betriebe und Gemeinden Mitglied werden?
Ja. Gemeinden, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen können Mitglied einer Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft sein. Für größere Unternehmen gelten Einschränkungen, und die Gemeinschaft darf nicht in erster Linie auf Gewinn ausgerichtet sein. Was für Ihren Betrieb gilt, beantwortet die Koordinationsstelle.
Kann ich meine bestehende Photovoltaikanlage einbringen?
Meist ja. Wir prüfen den Zählerplatz, die Anmeldung und ob die Anlage auf Überschusseinspeisung läuft, und passen sie bei Bedarf an.
Habe ich mit einer Energiegemeinschaft Strom, wenn das Netz ausfällt?
Nein. Die Gemeinschaft teilt Strom über das öffentliche Netz, fällt es aus, schalten auch ihre Anlagen ab. Wer bei einem Ausfall versorgt sein will, braucht im eigenen Haus eine Lösung wie Ersatzstrom, mehr dazu unter Notstrom.
Was kostet die Technik für eine Energiegemeinschaft?
Das hängt von Anlagengröße, Dach und Zählerplatz ab. Richtwerte für die Anlage stehen unter Kosten einer Photovoltaikanlage. Förderungen erfragen Sie bei den zuständigen Stellen.