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LED-Umrüstung planen. Bestand, Licht, Rechnung.

Eine LED-Umrüstung wirkt auf den ersten Blick einfach: alte Lampe raus, neue rein. Ob sie am Ende Strom spart, gutes Licht bringt und den Betrieb nicht stört, entscheidet sich aber vorher. Auf dieser Seite geht es um alles, was wir vor dem ersten Leuchtentausch klären, messen, rechnen und mit Ihnen abstimmen.

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden an Werktagen.

(KI-generiert)
  • ElektrotechnikPlanung, Montage, Material
  • 15+ Jahre Erfahrung1.500+ Projekte
  • HerstellerunabhängigerSystempartner
  • Wels, Ried im Innkreis, Salzburgdrei Standorte, Salzburg im Aufbau

Wie der Tausch selbst abläuft und welche Leuchten wir umrüsten, beschreibt die Seite LED-Umrüstung. Für Produktion, Lager und Sporthallen gelten eigene Anforderungen an Montagehöhe und Lichtplanung, dazu mehr unter Hallen- und Industriebeleuchtung.

Wir planen für Büros, Praxen, Shops, Hotels, Gastronomie, Schulen, Gemeindegebäude und Wohnanlagen.

Die Bestandsaufnahme: was wir vor Ort erfassen

Grundlage jeder Planung ist ein vollständiges Bild der vorhandenen Beleuchtung. Wir gehen Raum für Raum durch und halten fest, was dort hängt, wie es angeschlossen ist und wie der Raum genutzt wird. Dabei öffnen wir stichprobenartig einzelne Leuchten, denn Typenschild und Vorschaltgerät sieht man von unten nicht.

  • Anzahl, Typ und Einbauart der Leuchten je Raum, also Einbau, Anbau oder abgehängt
  • Lampentyp, Bestückung und Art des Vorschaltgeräts, konventionell oder elektronisch
  • Zustand von Abdeckung, Reflektor, Fassungen und Gehäuse
  • Deckenart, Rastermaß und Raumhöhe, weil sie die Auswahl neuer Leuchten eingrenzen
  • Schaltstellen, Stromkreise und vorhandene Melder oder Zeitschalter
  • Notleuchten und Fluchtwegschilder mit ihrem Prüfstand
  • Tageslicht im Raum, Lage der Fenster und Anordnung der Arbeitsplätze

Nutzung und Brennzeiten: die Zahlen hinter der Planung

Wie lange das Licht in einem Raum wirklich brennt, ist die wichtigste Größe für jede spätere Rechnung. Ein Gang, in dem das Licht vom Aufsperren bis zum Zusperren an ist, verhält sich ganz anders als ein Besprechungsraum, der selten belegt ist. Wir fragen deshalb nicht nur nach Öffnungszeiten, sondern auch danach, wer wann welchen Raum nutzt und ob das Licht am Abend zuverlässig ausgeschaltet wird.

Wo niemand die Brennzeiten genau kennt, hilft eine einfache Beobachtung über einige Tage oder ein Blick auf Reinigungs- und Schließzeiten. Auch künftige Änderungen gehören dazu, etwa ein geplanter Umzug, eine neue Raumaufteilung oder längere Öffnungszeiten. Sonst planen wir eine Beleuchtung für einen Betrieb, den es bald so nicht mehr gibt.

Röhre, Umbau oder neue Leuchte: die Entscheidung vorbereiten

Welche der drei Varianten in Frage kommt, entscheiden wir nicht für das ganze Gebäude auf einmal, sondern je Raumgruppe. In einem gut erhaltenen Kellergang kann die LED-Röhre in der vorhandenen Leuchte reichen, während im Büro nebenan die vergilbte Rasterleuchte ohnehin nicht mehr zeitgemäß entblendet.

Für die Planung zählen dabei auch die Folgen. Eine umgebaute Leuchte muss gekennzeichnet und dokumentiert werden, und wer später nachbestückt, braucht genau passende Röhren. Eine neue Leuchte bringt die Möglichkeit, Steuerung und Dimmbarkeit gleich mit einzuplanen. Und bei einer Mischung verschiedener Lösungen achten wir darauf, dass Lichtfarbe und Erscheinungsbild von Raum zu Raum zusammenpassen.

Lichtberechnung statt Stück-für-Stück-Tausch

Viele Umrüstungen enttäuschen, weil jede alte Leuchte einfach durch eine neue an derselben Stelle ersetzt wird. Die alte Anordnung stammt aber oft aus einer anderen Raumnutzung, und LED-Leuchten strahlen anders ab als Leuchtstofflampen. Das Ergebnis sind dann zu helle Flure, dunkle Ecken am Arbeitsplatz oder Blendung am Bildschirm.

Für Arbeitsräume, Klassenzimmer, Behandlungsräume und Verkaufsflächen rechnen wir die Beleuchtung deshalb mit einem Lichtplanungsprogramm und den Lichtdaten der vorgesehenen Leuchten durch. Die Berechnung zeigt, ob die Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsstätten erreicht werden, wie gleichmäßig das Licht verteilt ist und ob sich Leuchten einsparen oder besser verschieben lassen. Für Abstellräume, Keller und Nebenflächen genügt meist eine Abschätzung.

Wichtig ist, dass die Berechnung zum echten Raum passt: Reflexion von Decke, Wänden und Boden, Möblierung und Lage der Arbeitsplätze fließen ein. Ändern sich diese Dinge später, lässt sich die Rechnung anpassen, bevor bestellt wird.

Wirtschaftlichkeit: Varianten nebeneinander rechnen

Eine seriöse Rechnung vergleicht nicht nur alte gegen neue Leuchte, sondern mehrere Varianten auf derselben Grundlage. Wir stellen gegenüber, was jede Variante an Anschaffung und Montage braucht und was sie an Strom, Wartung und Ersatzteilen spart, jeweils mit und ohne Steuerung. So wird sichtbar, ob der zusätzliche Aufwand für eine neue Leuchte oder für Melder in einem bestimmten Raum zurückkommt.

In die Rechnung gehören Ihre Brennzeiten und Ihr Strompreis, nicht Durchschnittswerte aus einem Prospekt. Dazu kommen Punkte, die leicht vergessen werden: der Aufwand für Arbeiten in großer Höhe, die Entsorgung der alten Leuchten und die Frage, ob eine Förderung beantragt werden soll und welche Nachweise sie verlangt. Die Förderzusage selbst liegt bei der Förderstelle, deshalb rechnen wir immer auch ohne.

Das Ergebnis ist eine Reihenfolge. Räume mit langen Brennzeiten und schlechten alten Leuchten kommen zuerst, Räume mit seltener Nutzung später oder erst, wenn die alte Leuchte ausfällt.

Steuerung und Sensorik planen

Welche Steuerung sinnvoll ist, ergibt sich aus der Nutzung, die wir bei der Bestandsaufnahme erfasst haben. Für die Planung reicht es aber nicht, Präsenzmelder auf die Liste zu schreiben. Jeder Melder hat einen Erfassungsbereich, der zu Raumform, Deckenhöhe und Möblierung passen muss, sonst geht das Licht aus, während jemand am Schreibtisch sitzt.

Wir legen deshalb fest, welche Leuchten gemeinsam geschaltet werden, wo Melder sitzen, wie lange das Licht nach der letzten Bewegung nachläuft und ob in Gängen ein Grundlicht bleiben soll. An der Fensterfront planen wir eigene Zonen, damit tageslichtabhängig gedimmt werden kann. Dafür müssen Leuchten und Treiber dimmbar und passend ansteuerbar sein, was wir bei der Leuchtenauswahl gleich berücksichtigen.

Ist schon eine Gebäudeautomation vorhanden oder geplant, klären wir die Einbindung vorab, damit Leuchten und Melder zur bestehenden Technik passen. Mehr dazu unter Smart Home und Gebäudeautomation.

Die Umsetzung im laufenden Betrieb planen

Die meisten Umrüstungen finden in Gebäuden statt, die weiter genutzt werden. Deshalb teilen wir die Arbeiten in Abschnitte, die zu Ihrem Betrieb passen, und legen die Reihenfolge schriftlich fest. Für jeden Abschnitt steht fest, welche Räume betroffen sind, wann sie frei sein müssen und welche Stromkreise kurz abgeschaltet werden.

  • Arbeitszeiten in Randstunden, am Wochenende oder in den Ferien, je nach Gebäude
  • Schutz von Arbeitsplätzen, Ware und Geräten vor Staub bei Arbeiten an der Decke
  • Abstimmung mit der IT, wenn an betroffenen Stromkreisen auch Rechner oder Server hängen
  • Zugang zu versperrten Räumen und eine Ansprechperson vor Ort
  • Sicherheitsbeleuchtung und Fluchtwege bleiben während der Arbeiten nutzbar
  • Material je Abschnitt vorbereitet, damit kein Raum halb fertig bleibt

Welche Unterlagen uns die Planung erleichtern

Nichts davon ist Voraussetzung, aber jede Unterlage spart Zeit bei der Bestandsaufnahme und macht die Rechnung genauer. Schicken Sie uns vorab, was Sie haben, gern als Foto.

  • Grundrisse oder Fluchtwegpläne mit Raumbezeichnungen
  • Stromrechnungen, damit wir mit Ihrem tatsächlichen Strompreis rechnen
  • Frühere Elektrobefunde und das Prüfbuch der Notbeleuchtung
  • Angaben zu Öffnungs- und Nutzungszeiten je Bereich
  • Vorgaben aus Mietvertrag, Hausordnung oder Betriebsanlagenbescheid
  • Fotos typischer Leuchten, auch mit abgenommener Abdeckung

Abstimmung mit Eigentümer, Behörde und Förderstelle

Mit dem Netzbetreiber ist bei einer reinen LED-Umrüstung meist nichts abzustimmen, weil die Anschlussleistung sinkt. Wichtiger sind andere Beteiligte. Sind Sie Mieter, braucht ein Eingriff in fest montierte Leuchten in der Regel die Zustimmung des Vermieters oder der Hausverwaltung. In Wohnanlagen entscheidet die Eigentümergemeinschaft über Stiegenhaus und Allgemeinflächen.

In Betrieben gelten die Vorgaben für die Beleuchtung von Arbeitsstätten, und bei einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat muss das neue Licht diesen genügen. Gibt es einen Betriebsanlagenbescheid mit Auflagen zur Sicherheitsbeleuchtung, lesen wir ihn vor der Planung. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann das Erscheinungsbild der Leuchten eine Rolle spielen, dann klären wir das mit Ihnen, bevor Leuchten ausgewählt werden.

Soll eine Förderung beantragt werden, steht am Anfang die Frage, ob der Antrag vor der Beauftragung gestellt werden muss. Wir planen den Zeitablauf so, dass dieser Schritt nicht übersehen wird.

Wie die Planung abläuft

  1. Schritt 01Erstgespräch über Gebäude, Nutzung, Ziele und vorhandene Unterlagen
  2. Schritt 02Bestandsaufnahme vor Ort mit Stichproben an geöffneten Leuchten
  3. Schritt 03Lichtberechnung und Wirtschaftlichkeitsrechnung für die Varianten
  4. Schritt 04Angebot mit Leuchten, Steuerung, Bauabschnitten und Entsorgung
  5. Schritt 05Terminplan für die Umsetzung, abgestimmt auf Ihren Betrieb

Typische Fehler bei der Planung einer LED-Umrüstung

Die meisten Enttäuschungen nach einer Umrüstung haben ihre Ursache in der Planung. Diese Fehler sehen wir immer wieder:

  • LED-Röhren werden gekauft, bevor das Vorschaltgerät geprüft ist
  • Alte Leuchten werden eins zu eins ersetzt, ohne das Licht am Arbeitsplatz zu rechnen
  • Die Lichtfarbe wechselt von Raum zu Raum, weil in Etappen ohne Vorgabe nachgekauft wird
  • Melder werden ohne Blick auf den Erfassungsbereich gesetzt und schalten zur falschen Zeit ab
  • Nicht dimmbare Treiber verhindern später eine tageslichtabhängige Regelung
  • Die Notbeleuchtung wird vergessen und bleibt als einzige Altanlage im Haus
  • Der Förderantrag wird erst nach der Beauftragung gestellt

Was am Ende der Planung steht

Sie haben eine Aufstellung aller Räume mit der vorgesehenen Lösung, eine nachvollziehbare Rechnung für jede Variante und einen Plan, in welcher Reihenfolge und zu welchen Zeiten umgerüstet wird. Damit können Sie entscheiden, ob Sie alles auf einmal umstellen oder in Etappen vorgehen.

Die Umsetzung übernehmen wir auf Wunsch gleich mit, beschrieben unter LED-Umrüstung. Leuchten und Zubehör für eigene Elektriker gibt es über LED-Leuchten und Material. Steht ohnehin eine größere Erneuerung der Elektroanlage an, gehört die Beleuchtung in die Planung der Sanierung.

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Häufige Fragen

Häufige Fragen. Kurz und klar.

Brauche ich für eine LED-Umrüstung wirklich eine Planung?

Für einzelne Leuchten in einem Nebenraum nicht. Sobald aber Arbeitsplätze, mehrere Räume oder eine Steuerung betroffen sind, verhindert die Planung, dass das neue Licht schlechter ist als das alte oder weniger spart als erwartet.

Wie lange dauert die Bestandsaufnahme?

Das hängt von der Größe des Gebäudes und der Zahl der Leuchtentypen ab. Ein kleines Büro ist bei einem Termin erfasst, größere Gebäude gehen wir abschnittsweise durch. Mit Grundrissen und Fotos vorab geht es schneller.

Ist eine Lichtberechnung für jeden Raum nötig?

Nein. Wir rechnen dort, wo gearbeitet, unterrichtet, behandelt oder verkauft wird. Für Keller, Lager und Abstellräume genügt meist eine Abschätzung anhand von Raumgröße und Nutzung.

Können Sie die Einsparung vorab garantieren?

Nein, denn sie hängt von Ihren tatsächlichen Brennzeiten und dem Strompreis ab, die sich ändern können. Wir legen offen, mit welchen Annahmen wir rechnen, damit Sie die Rechnung selbst nachvollziehen und anpassen können.

Lohnt sich eine Gesamtplanung, wenn wir nur schrittweise umrüsten?

Ja, gerade dann. Wir planen das ganze Gebäude das ganze Gebäude mit einheitlicher Lichtfarbe und Leuchtenauswahl und legen fest, welche Bereiche zuerst drankommen. So passt jede spätere Etappe zum bereits Umgerüsteten, auch wenn Jahre dazwischen liegen.

Was ist, wenn ich Mieter der Räume bin?

Dann klären Sie vor der Beauftragung mit Vermieter oder Hausverwaltung, ob fest montierte Leuchten getauscht werden dürfen und was beim Auszug mit ihnen passiert. Wir liefern Ihnen dafür eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen.